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Ihr Strafverteidiger in Köln

Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Kutsch. Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert.

Anwaltskanzlei Kutsch

Venloer Str. 355
(Eingang Sömmeringstr.)
50823 Köln
T 0221 22 28 00 00
F 0221 22 28 00 01
info@kanzlei-kutsch.de

24h NOTRUF: 0178 69 23 531

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Man muß auch mit der Justiz rechnen."
(Dieter Hildebrandt)

Fachanwalt für Strafrecht in Köln

Die Strafverteidigung bedarf nicht nur umfassender Rechtskenntnis, sondern auch besonderer Erfahrung. Falls Sie Im Bereich des Strafrechts nach professioneller Unterstützung und Beratung suchen, sollten Sie sich wegen der besonderen Qualifikation an den Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) verfügt der Fachanwalt für Strafrecht über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts.

Bundesweite Verteidigung

Rechtsanwalt Wolfgang Kutsch vertritt und verteidigt seine Mandanten bundesweit in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Strafrechts:

Diese Bereiche sind u.a.

  • Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Untreue, etc.)
  • Gewaltdelikte (Körperverletzung, Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung, Sexualstraftaten, etc.)
  • Betäubungsmitteldelikte (Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Anbau, etc.)
  • Verkehrsdelikte (Trunkenheit/Drogen im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.) -> siehe auch Verkehrsrecht
  • Computer- und Multimediastrafrecht (Internetstraftaten, Urheberrechtsverletzungen, etc.)
  • Jugendstrafsachen (sämtliche Strafsachen, die den Besonderheiten des Jugendstrafrechts unterliegen)
  • Haftsachen (Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Betreuung in der Strafhaft, etc.)
  • Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand
Verhalten bei Verhaftung und Durchsuchung
Sollte es zu einer Verhaftung oder Durchsuchung kommen, beachten Sie die eiserne Regel:

SCHWEIGEN!

Dies gilt auch, falls Sie als Beschuldigter in anderer Art mit den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) in Kontakt kommen. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben. Sie haben nach dem Gesetz das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen!

Des Weiteren haben Sie das Recht, jederzeit einen von Ihnen gewählten Verteidiger zu befragen. Ohne die fachliche Beratung eines Strafverteidigers sollten Sie keinerlei Angaben machen.
In Notfällen sind wir 24-Stunden für Sie erreichbar:
0178 69 23 531

Wir helfen in jeder Situation!

Rufen Sie uns an unter 0221 22 28 00 00 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-kutsch.de.

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